Herzlich willkommen auf der Webseite der Qualitätskonferenz!

Die Aufgabe: Qualität sichern!

Aufgabe der Qualitätskonferenz ist die Qualitätssicherung in der Aus- und Fortbildung von Klassischen Homöopathen. Sie ist ein Organ des BKHD als Dachverband der homöopathischen Fachgemeinschaften in Deutschland, mit dem Ziel, die hohen Qualitätsstandards analog den „Qualitätsrichtlinien für die Klassische Homöopathie“ zu fördern und zu sichern. 

Übergeordnetes Ziel einer qualifizierten Ausbildung ist es, Voraussetzungen zu schaffen für sicheres, selbständiges und erfolgreiches Praktizieren der Klassischen Homöopathie.
Ausbildungsinhalte und –Ziele dienen als Leitlinien, die zu einer definierten hohen Qualität führen sollen. 
Weiterbildung und persönliche Entwicklung werden darüber hinaus im Sinne einer Qualitätsförderung als lebenslange Prozesse betrachtet.
 
Patienten müssen darauf vertrauen können, daß Klassische Homöopathen sich die erforderliche Fachkompetenz angeeignet haben, die zur kunstgerechten Anwendung der Homöopathie nötig ist.
Dies alles dient der Förderung des Ansehens der Homöopathie als Heilmethode mit einer großen Tradition und dem Vertrauen der Patienten in ihre Behandlung.

 

Aktuelle Meldungen

Blickpunkt Patientenrechte

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Der Bundestag hat das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) im Februar 2013 in Kraft gesetzt. Es soll mehr Transparenz für die Patienten bringen und ihre Rechte gegenüber Leistungserbringern wie Krankenkassen und  Ärzten stärken; aber auch gegenüber anderen Heil- und Gesundheitsberufen wie z.B. Heilpraktikern.

Durch dieses neue Gesetz werden die, bislang in verschiedenen Gesetzen verstreuten, Patientenrechte zusammengefasst und als eigener Abschnitt „Behandlungsvertrag“ in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Unter „Behandlungsvertrag“ ist demnach auch ein Vertrag zu verstehen, der eine Heilbehandlung in der Heilpraktiker-Praxis zum Gegenstand hat.

Die Regelung fordert die typischerweise von einem Heilpraktiker zu erwartende, fachgerechte medizinische Heilpraktiker-Behandlung. Darüber hinaus sind es die Punkte 4 und 5, in denen es um die Aufklärungs- und Dokumentationspflicht einer Behandlung geht, die unsere besondere Aufmerksamkeit erfordern. Hier sollte jedem Behandler deutlich werden, dass diese neuen Anforderungen zu Anpassungen in der eigenen Praxis führen müssen.

Eine Arbeitsgruppe der Qualitätskonferenz des BKHD hat sich die neuen Regelungen, soweit sie uns Heilpraktiker betreffen, vorgenommen und sich mit den Standards, die künftig erwartet werden, auseinander  gesetzt.

Diskutiert wurden alle Punkte, die im Hinblick auf ihre Bedeutung für uns Heilpraktiker relevant sind. Es wurde eine Zusammenfassung erstellt, die Sie auf diesen Seiten einsehen können.

Zusammenfassung Patientenrechtegesetz Zusammenfassung_AG_Patientenschutzrechte.pdf

Die Homöopathie geht an die Hochschule!

Rolf Schneider, Direktor der AMM-Steinbeis-Hochschule Berlin und Sabrina Hehn, Leitung Studienberatung und Studienmanagement
Rolf Schneider, Direktor der AMM-Steinbeis-Hochschule Berlin und Sabrina Hehn, Leitung Studienberatung und Studienmanagement
Im Frühjahr nächsten Jahres startet die Akademie für komplementäre Medizin und Medizinpädagogik der Steinbeis-Hochschule in Berlin (AMM) den neuen Studiengang „Bachelor of Complementary Medicine“. Der Abschluss mit Vertiefungsrichtung Klassische Homöopathie ist im Rahmen des Bologna-Prozesses zur Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums staatlich anerkannt, die Studien- und Prüfungsordnung vom Senat genehmigt.

 

 

Homöopathie wird hochschulreif...

Der Bund Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (BKHD) hat an der Entwicklung der akademischen Ausbildung für nicht-ärztliche Homöopathen mitgewirkt. Heilpraktiker können im Laufe dieses Studiums wichtige Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Arbeit erwerben und ihr Fachwissen vertiefen, was ihnen in der Praxis eine höhere Beratungs-, Diagnose- und Behandlungskompetenz ermöglicht. Für die komplementärmedizinischen Therapiemethoden bedeutet die „Hochschulreife“ den Zugang zur Forschung und die Möglichkeit zur Durchführung von Studien, ein wichtiger Aspekt für deren Weiterentwicklung und Anerkennung in Gesellschaft und Gesundheitspolitik.

...und anerkannter Teil des Gesundheitssystems

Die Akademisierung der Komplementärmedizin könnte den drohenden Versorgungsnotstand durch den Wegfall von Tausenden von Ärzten in den nächsten Jahren auffangen. Der Gedanke einer fachübergreifenden Zusammenarbeit von Ärzten und anderen Heilberufen wird auf diesem Wege konkret, ebenso die Einbindung alternativer Heilmethoden in ein Erstattungssystem, die so Realität werden könnten.
Der Studiengang Bachelor of Complementary Medicine umfasst drei Jahre und kann berufsbegleitend durchgeführt werden. Er besteht aus einer Kombination von Seminarblöcken mit Präsenzphasen und Arbeiten, die zu Hause durchgeführt werden. Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist die Heilpraktikererlaubnis. Die Ausbildung in Klassischer Homöopathie erfolgt an angeschlossenen Schulen, die einer ständigen Qualitätskontrolle durch den BKHD unterliegen. Dies ist eine einmalige Gelegenheit aller Vereine und deren Schulen, auch in Zukunft bei der Weiterentwicklung und -verbreitung der Klassischen Homöopathie mitwirken und -arbeiten zu können.
Wer bereits eine homöopathische Ausbildung absolviert und sich beim BKHD qualifiziert hat, der genießt den Vorteil, dass diese Vorleistung auf die Studiendauer angerechnet wird. Dies ermöglicht sowohl eine zeitliche als auch eine finanzielle Einsparung. Auch SHZ-Zertifizierte können von dieser Möglichkeit nach Überprüfung Gebrauch machen.
 
Wer sich für ein Studium der Homöopathie entscheidet, bekommt auch die Chance, auf qualitativ hochwertigem Niveau zu forschen und trägt dazu bei, die Klassische Homöopathie sowohl praktisch als auch wissenschaftlich voranzubringen.
Absolventen des Bachelor-Studiums sichern sich eine Aufwertung ihrer bisherigen Qualifizierung als Heilpraktiker, es besteht die Möglichkeit auf „Augenhöhe mit Ärzten und anderen akademisierten Kollegen zu kommunizieren und zu arbeiten. Damit steigt auch die Chance zur interdisziplinären Zusammenarbeit, sowie zu fundiertem wissenschaftlichen Arbeiten zum Wohle der Patienten und der Homöopathie.
 
Weitere Informationen unter:
 
AMM Steinbeis-Hochschule Berlin
Campus- und Studienmanagement
Im Richthofen Circle Nr. 8
97318 Kitzingen
Tel.: 09321-923041
 
Bund Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (BKHD)
Tel.: 089-20332601