Herzlich willkommen auf der Webseite der Qualitätskonferenz!
Die Aufgabe: Qualität sichern!
Aufgabe der Qualitätskonferenz ist die Qualitätssicherung in der Aus- und Fortbildung von Klassischen Homöopathen. Sie ist ein Organ des BKHD als Dachverband der homöopathischen Fachgemeinschaften in Deutschland, mit dem Ziel, die hohen Qualitätsstandards analog den „Qualitätsrichtlinien für die Klassische Homöopathie“ zu fördern und zu sichern.
Aktuelle Meldungen
Blickpunkt Patientenrechte
Der Bundestag hat das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) im Februar 2013 in Kraft gesetzt. Es soll mehr Transparenz für die Patienten bringen und ihre Rechte gegenüber Leistungserbringern wie Krankenkassen und Ärzten stärken; aber auch gegenüber anderen Heil- und Gesundheitsberufen wie z.B. Heilpraktikern.
Durch dieses neue Gesetz werden die, bislang in verschiedenen Gesetzen verstreuten, Patientenrechte zusammengefasst und als eigener Abschnitt „Behandlungsvertrag“ in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Unter „Behandlungsvertrag“ ist demnach auch ein Vertrag zu verstehen, der eine Heilbehandlung in der Heilpraktiker-Praxis zum Gegenstand hat.
Die Regelung fordert die typischerweise von einem Heilpraktiker zu erwartende, fachgerechte medizinische Heilpraktiker-Behandlung. Darüber hinaus sind es die Punkte 4 und 5, in denen es um die Aufklärungs- und Dokumentationspflicht einer Behandlung geht, die unsere besondere Aufmerksamkeit erfordern. Hier sollte jedem Behandler deutlich werden, dass diese neuen Anforderungen zu Anpassungen in der eigenen Praxis führen müssen.
Eine Arbeitsgruppe der Qualitätskonferenz des BKHD hat sich die neuen Regelungen, soweit sie uns Heilpraktiker betreffen, vorgenommen und sich mit den Standards, die künftig erwartet werden, auseinander gesetzt.
Diskutiert wurden alle Punkte, die im Hinblick auf ihre Bedeutung für uns Heilpraktiker relevant sind. Es wurde eine Zusammenfassung erstellt, die Sie auf diesen Seiten einsehen können.
Zusammenfassung Patientenrechtegesetz Zusammenfassung_AG_Patientenschutzrechte.pdf
Die Homöopathie geht an die Hochschule!
Homöopathie wird hochschulreif...
Der Bund Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (BKHD) hat an der Entwicklung der akademischen Ausbildung für nicht-ärztliche Homöopathen mitgewirkt. Heilpraktiker können im Laufe dieses Studiums wichtige Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Arbeit erwerben und ihr Fachwissen vertiefen, was ihnen in der Praxis eine höhere Beratungs-, Diagnose- und Behandlungskompetenz ermöglicht. Für die komplementärmedizinischen Therapiemethoden bedeutet die „Hochschulreife“ den Zugang zur Forschung und die Möglichkeit zur Durchführung von Studien, ein wichtiger Aspekt für deren Weiterentwicklung und Anerkennung in Gesellschaft und Gesundheitspolitik.


