Übergangsregelung (sie endete am 31.10.2006)
Historie: Die
Qualitätssicherung in der Homöopathie ist ein
Unterfangen, dessen Früchte in der Zukunft liegen. Jetzt
befinden wir uns in der Phase der Übergangsregelung für
praktizierende Kolleginnen und Kollegen. Alle, die sich
heute mit ihrer Bewerbung an der Sicherung von Qualität
beteiligen, helfen mit, um wirksam in die Öffentlichkeit
zu treten.
Die
Qualitätssicherung steht auf drei Säulen:
1.
Bewerbung, die Ihre Ausbildung, Fortbildung und Qualität
der Arbeit in der Praxis dokumentiert.
2.
Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung (homöopathisch
und klinisch) und deren Nachweis bei der Qualitätskonferenz
3.
Erklärung, nach den Regeln der klassischen Homöopathie
zu behandeln.
Die
Bewerbungen werden in der Geschäftstelle kopiert und
dabei anonymisiert. Die anonymisierten
Bewerbungsunterlagen werden von zwei Prüfer/innen begutachtet.
Die Prüfer/innen arbeiten unabhängig voneinander. Weichen die
Ergebnisse dieser beiden Prüfer/innen voneinander ab, wird
durch eine/n dritten Prüfer/in die Entscheidung herbeigeführt.
Alle Personen, die mit den Bewerbungen in Kontakt sind,
haben schriftlich Ihre Verschwiegenheit zugesichert.
Dieses aufwendige Verfahren ist notwendig, um der Qualitätssicherung
die nötige Effizienz in der Außenwirkung zu verschaffen.
Gebühren und Kosten für die Qualifizierung (gültig ab 1.4.2006, Anpassung auf Grund eingetretener Umsatzsteuerpflicht)
Die Gebühren für die Qualifizierung während der Zeit der Übergangsregelung betragen insgesamt EUR 250,--
(EUR 300,-- bei Kollegengespräch)
Der Betrag setzt sich zusammen aus:
Gesetzlicher Mehrwehrtsteuer
Kosten für die Prüfung der Unterlagen (zwei Prüfer) EUR 100,00
Stempel: EUR 25,00 (gegen Aufpreis von EUR 15,00 ist der Stempel auch in digitaler Form erhältlich, bitte in Geschäftsstelle anfordern!)
Kosten für Zertifikat, Porto, Bürobedarf, Werbung, Internet, Geschäftsstelle
Hinzu kommen:
Folgegebühr für die Überprüfung der Fortbildungsnachweise:
EUR 25,00 pro Jahr (incl. gesetzl. MwSt.)
Die Anpassung der jährlichen Folgegebühr erfolgt jeweils auf Beschluß der Qualitätskonferenz des BKHD.
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