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Übergangsregelung (sie endete am 31.10.2006)

Historie: Die Qualitätssicherung in der Homöopathie ist ein Unterfangen, dessen Früchte in der Zukunft liegen. Jetzt befinden wir uns in der Phase der Übergangsregelung für praktizierende Kolleginnen und Kollegen. Alle, die sich heute mit ihrer Bewerbung an der Sicherung von Qualität beteiligen, helfen mit, um wirksam in die Öffentlichkeit zu treten.

Die Qualitätssicherung steht auf drei Säulen:

1. Bewerbung, die Ihre Ausbildung, Fortbildung und Qualität der Arbeit in der Praxis dokumentiert.

2. Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung (homöopathisch und klinisch) und deren Nachweis bei der Qualitätskonferenz

3. Erklärung, nach den Regeln der klassischen Homöopathie zu behandeln.

Die Bewerbungen werden in der Geschäftstelle kopiert und dabei anonymisiert. Die anonymisierten Bewerbungsunterlagen werden von zwei Prüfer/innen begutachtet.
Die Prüfer/innen arbeiten unabhängig voneinander. Weichen die Ergebnisse dieser beiden Prüfer/innen voneinander ab, wird durch eine/n dritten Prüfer/in die Entscheidung herbeigeführt. Alle Personen, die mit den Bewerbungen in Kontakt sind, haben schriftlich Ihre Verschwiegenheit zugesichert.

Dieses aufwendige Verfahren ist notwendig, um der Qualitätssicherung die nötige Effizienz in der Außenwirkung zu verschaffen.

Gebühren und Kosten für die Qualifizierung (gültig ab 1.4.2006, Anpassung auf Grund eingetretener Umsatzsteuerpflicht)

Die Gebühren für die Qualifizierung während der Zeit der Übergangsregelung betragen insgesamt EUR 250,--
(EUR 300,-- bei Kollegengespräch)


Der Betrag setzt sich zusammen aus:

Gesetzlicher Mehrwehrtsteuer
Kosten für die Prüfung der Unterlagen (zwei Prüfer) EUR 100,00

Stempel: EUR 25,00 (gegen Aufpreis von EUR 15,00 ist der Stempel auch in digitaler Form erhältlich, bitte in Geschäftsstelle anfordern!)
Kosten für Zertifikat, Porto, Bürobedarf, Werbung, Internet, Geschäftsstelle

Hinzu kommen:

Folgegebühr für die Überprüfung der Fortbildungsnachweise:
EUR 25,00
pro Jahr (incl. gesetzl. MwSt.)

Die Anpassung der jährlichen Folgegebühr erfolgt jeweils auf Beschluß der Qualitätskonferenz des BKHD.