QUALITÄTSKONFERENZ DES
BKHD
BUND KLASSISCHER HOMÖOPATHEN DEUTSCHLANDS e.V.
Tel.: 08122-9599388
bkhd-qualitaetskonferenz@web.de
www.bkhd-zweckbetrieb.de
Werben
mit Titeln und Zertifikaten
Liebe Kolleginnen und
Kollegen,
nachdem in jüngster Zeit Unstimmigkeiten
wegen des Anbringens der Bezeichnung „Qualifizierte Homöopathin des BKHD“ aufgetreten sind, möchten wir Ihnen anhand
der folgenden Ausführungen die Thematik näher erläutern:
Werbung
Weder das HPG (Heilpraktikergesetz)
noch HWG (Heilmittelwerbegesetz) oder
die BOH (Berufsordnung für Heilpraktiker) verbieten die Verleihung eines
Zertifikats.
Lediglich die Nutzung steht
unter dem Vorbehalt des UWG (Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb), also der
irreführenden Werbung.
D.h. wir dürfen werben,
aber die Werbeaussage muss sachlich sein, sie darf nicht „marktschreierisch“
erfolgen. Wo die Grenze ist, ist zumindest im Augenblick nicht genau
festgelegt. Regelmäßige Anzeigen in Zeitungen – nicht nur zur Praxiseröffnung
oder –erweiterung oder zu Urlaubsmeldungen
– sind möglich, nicht jedoch Radio- TV-, Plakat- und Autowerbung.
Wir bitten Sie darauf zu
achten, dass Sie mit der Anbringung Ihres Zertifikates die Wettbewerbsregelungen im Heilwesen nicht verletzen.
Bitte setzen Sie den
Hinweis auf Ihre Qualifikation oder Ihre Registrierung im zentralen
Therapeutenregister zurückhaltend, sachgemäß und informativ ein. Der Hinweis
kann grundsätzlich verwandt werden auf:
-
dem
Briefbogen
-
der
Visitenkarte
-
dem
Praxisschild
-
der
Informationsbroschüre und auf
-
der
Homepage
-
Dabei sollte darauf
geachtet werden, dem Patienten eine sachgerechte Information zu geben.
Hier einige Beispiele:
„Qualifizierung in homöopathischer Aus- und
Weiterbildung im Rahmen der BKHD-Qualitätskonferenz“ (Ihre Internetseite bitte verlinken
mit www.bkhd-zweckbetrieb.de).
oder auch „BKHD-qualifiziert
– 2005“
oder „Registriert im zentralen
Therapeutenregister des BKHD-Zweckbetriebes“
oder „Qualifizierte Homöopathin des BKHD“ (bitte beachten: diese Bezeichnung ersetzt
nicht die zwingend vorgeschriebene Berufsbezeichnung „HeilpraktikerIn“).
Der Hinweis soll auch nicht
in räumlichem Zusammenhang mit der
Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ oder „Arzt“ stehen; das heißt, es darf nicht
der Eindruck entstehen, die Qualifikation im Rahmen der BKHD-Qualitätskonferenz
erweitere die Möglichkeiten der Berufsausübung (wie dies etwa eine
Zusatzbezeichnung im ärztlichen Beruf ermöglicht), sondern es muss deutlich
werden, dass es sich um eine fachliche Qualifikation im Sinne einer einzelnen
Heilmethode handelt.
Begriffsdefinition Qualifizierung
Im Gegensatz zur Stiftung
„Homöopathie-Zertifikat“ (SHZ) zertifiziert der Zweckbetrieb des BKHD
(gemeinnütziger Dachverband der homöopathischen Fachgemeinschaften) keine Praxen
und akkreditiert keine Ausbildungsstätten (bitte verzichten Sie auch auf die
Bezeichnungen „BKHD-zertifiziert“ oder
„zertifizierte Homöopathin BKHD“
Mit Ihrer Qualifizierung im
BKHD geht es in erster Linie um Transparenz in der Öffentlichkeit im Sinne des
Verbraucherschutzes.
Sollten Sie unsicher sein,
so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!
Mit herzlichen Grüßen Ihre
Renate Schmid
Beauftragte der Qualitätskonferenz des BKHD